Karsli scheitert mit Klage

DÜSSELDORF taz ■ Der parteilose nordhrein-westfälische Landtagsabgeordnete Jamal Karsli darf weiterhin öffentlich des Antisemitismus beschuldigt werden. Die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts wies gestern die Verleumdungsklagen des ehemaligen Grünen-Politikers und Kurzzeit-FDP-Mitglieds gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, und dessen Stellvertreter Michel Friedman zurück. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem in der Verfassung verankerten Recht auf freie Meinungsäußerung. Es sah die Äußerungen Spiegels und Friedmans dadurch gedeckt. Deren Wertungen seien auch nicht als willkürliche Schmähkritik zu verstehen, da sie „nicht gänzlich haltlos oder aus der Luft gegriffen“ seien. Karsli, zu dessen Unterstützung Mitglieder eines „Arabisch-Deutschen Forums“ aus Aachen im Gericht Pappschilder gegen eine vermeintliche „zionistische Lobby“ hochhielten, äußerte sich enttäuscht über das Urteil. Er kündigte an, nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung „wenn möglich in die Berufung gehen“ zu wollen. PAB