Die Ampel-Koalition

CDU und GAL wollen den Verkehrsfluss verbessern und gleichzeitig die Benachteiligung von Radfahrern und Fußgängern verringern. Helfen soll dabei die „Schlauampel“. Gibt’s nun öfter grün?

ZUSAMMENGETRAGEN VON KLAUS IRLER

Was ist das Problem mit den Ampeln?

Erstens häufen sich die Beschwerden, dass Fußgänger und Radfahrer im Verhältnis zu Autofahrern benachteiligt würden. Dabei geht es um die Frage, wie lange die Grünphasen an den Ampeln gestaltet werden. Zweitens wollen GAL und CDU in dieser Legislaturperiode den Radverkehr verdoppeln. Das ist im Koalitionsvertrag vereinbart.

Nun haben die Bürgerschaftsfraktionen von CDU und GAL einen Antrag an den Senat gestellt. Worum geht es da?

Zunächst wollen CDU und GAL eine Bestandsaufnahme, wie die Ampelschaltungen aussehen. Das dürfte einige Zeit dauern. Dann wollen CDU und GAL nachdenken, wie die Ampelschaltungen zu verändern sind. Dabei sollen so genannte „Schlauampeln“ zum Einsatz kommen.

Was ist eine „Schlauampel“?

„Schlauampeln“ sind ausgestattet mit einer Technik, die das Verkehrsaufkommen registriert und weiterleitet an einen Zentralcomputer. Dieser berechnet anschließend Rot- und Grünphasen unter der Maßgabe, dass der Verkehr maximal fließen soll. Dadurch sollen CO2 und Lärm reduziert werden.

Gibt’s das nicht schon?

Doch, 13 „Schlauampel“-Anlagen existieren bereits, zum Beispiel im Bereich der Kreuzung Bramfelder Straße / Habichtstraße. Die Behörde will bis 2011 weitere 45 „Schlauampel“-Anlagen in Hamburg einrichten. 2009 stehen dafür vorbehaltlich Haushaltsbeschluss vier Millionen Euro zur Verfügung, 2010 werden es 3,2 Mio. Euro sein.

60 „Schlauampel“-Anlagen – ist das nicht ein Tropfen auf dem heißen Stein?

Tja. In Hamburg gibt es 1.700 Ampelanlagen, wobei jede „Anlage“ aus mehreren Ampeln bestehen kann. Ein Drittel dieser 1.700 Anlagen sind aus Sicht der Stadtentwicklungsbehörde geeignet, zur „Schlauampel“-Anlage umgerüstet zu werden.

Gibt es nun öfter grün für Fußgänger?

Allmählich schon, aber das hat mit dem Antrag von CDU und GAL nichts zu tun. Die Maßgabe, dass die Wartezeit für Fußgänger an einer Ampel 90 Sekunden nicht überschreiten sollten, existiert bereits – Experten haben herausgefunden, dass die Fußgänger Wartezeiten über 90 Sekunden nicht akzeptieren und nicht einhalten. Es steht im Koalitionsvertrag, dass die Behörde für Stadtentwicklung den 90-Sekunden-Maximalwert bei der Ampel-Wartezeit für Fußgänger nach und nach realisiert.

Was haben Radfahrer von den „Schlauampeln“?

Sie hätten dann etwas davon, wenn die „Schlauampeln“ auch ihre Anwesenheit registrieren und verarbeiten würden. Das aber macht die Sache kompliziert und wenn dann auch noch die Kreuzung vor Ort komplex ist, schaut’s schlecht aus für alle Nicht-Motorisierten.

Was sagt der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) dazu?

Der ADFC lehnt „Schlauampeln“ ab, weil sie ausschließlich auf den Autoverkehr bezogen seien. Man solle das Geld stattdessen lieber dafür einsetzen, jene Ampeln umzuprogrammieren, die an den unbenutzbaren Radwegen Hamburgs stehen und immer noch so geschaltet seien, als wären es benutzbare Radwege.

Und wie fällt die Strafe aus, wenn ich als Radfahrer oder Fußgänger eine rote Ampel ignoriere?

Im Jahr 2007 mussten in Hamburg 1.973 Radfahrer und 674 Fußgänger ein Bußgeld zahlen – die Zahl der ungeahndeten Verstöße ist leider nicht erfasst. Ansonsten ändert sich die Bußgeldkatalogverordnung momentan. Rotlichtverstöße ohne Unfall sollen demnächst für Fahrradfahrer 45 statt bisher 25 Euro kosten. Fußgänger zahlen ohne Unfall fünf Euro Strafe.