Miethai & Co Sinnvoll, aber auch verpflichtend
: Protokoll bei Ein- und Auszug

Meist ist es sinnvoll, beim Ein- und Auszug ein Übergabeprotokoll anzufertigen, das von Vermieter und Mieter unterschrieben wird. Dadurch können spätere Streitigkeiten über Schäden verhindert werden. Ohne entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist die Anfertigung eines Protokolls allerdings freiwillig. Niemand kann zur Unterschrift gezwungen werden. Durch die Unterschrift kann aber eine Verpflichtung entstehen, die ohne Unterschrift nicht bestanden hätte.

Das Protokoll sollte den Zustand der Wohnung so genau wie möglich beschreiben. Wenn das Einzugsprotokoll die Wohnung als mängelfrei beschreibt, kann sich der Mieter beim Auszug nicht darauf berufen, dass Mängel bereits beim Einzug vorhanden gewesen seien. Deshalb sollte beim Einzug die Funktionsfähigkeit der vermietereigenen Einbauten geprüft und beschrieben werden: Funktioniert der Herd? Ist ein Sprung in der Duschwanne? Sind Löcher oder Rotweinflecken im Teppichboden? Wie viele Bohrlöcher in den Fliesen?

Bescheinigt der Vermieter im Auszugsprotokoll, dass die Wohnung mängelfrei ist, kann er später wegen doch vorhandener Schäden keine Ansprüche stellen (AG Münster, WuM 1989, S. 375; AG Münster, WuM 1990, S. 201). Ein Auszugsprotokoll, in dem die Wohnung als „vertragsgemäß zurückgegeben“ beschrieben wird, sollte also unterschrieben werden.

Wenn der Mieter bei Auszug unterschreibt, dass in der Wohnung Mängel vorhanden sind, kann er später nicht behaupten, die Wohnung mängelfrei zurückgegeben zu haben. Hat er ein entsprechendes Einzugsprotokoll, kann er einwenden, dass die Mängel bereits bei Anmietung der Wohnung vorhanden waren und er deshalb nicht zur Beseitigung verpflichtet ist. Unterschreibt der Mieter im Auszugsprotokoll, dass er noch Schönheitsreparaturen vornehmen wird, muss er die entsprechenden Arbeiten unabhängig von einer vertraglichen Verpflichtung ausführen.

Martina Stoldt ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de