Stochern im „Bild“-Impressum

Dass der Abdruck von Vernehmungsprotokollen in wesentlichen Zügen und im O-Ton vor der Einführung in eine Hauptverhandlung verboten ist, sollte Journalisten bekannt sein. Das Springer-Blatt Bild verstößt schon mal gegen diesen Grundsatz – etwa, um eine grausame Tat blutrünstig anzureichern. Zum Mord an der 12-jährigen Verena war am 21. Januar, und damit vor Beginn des Prozesses, in der Hamburger und Münchener Ausgabe unter dem Titel „Der Maskenmann, der das Mädchen erstach, kommt jetzt vor Gericht“ zu lesen: „Mich zog es in das Haus ... das Mädchen lag auf dem Bett, ich konnte ihre Zöpfe sehen ... Ich wischte das Messer an Verenas Bettdecke ab.“

Wegen des Abdrucks dieser Passagen muss sich seit gestern Bild-Chefredakteur Kai Diekmann (39) verantworten. Der fühlt sich unschuldig: Zum fraglichen Zeitpunkt sei er im Urlaub gewesen, den Artikel habe sein Stellvertreter Thomas D. „ins Blatt gehievt“. Auch sei er nicht der presserechtlich Verantwortliche für bundesweit 34 Bild-Ausgaben. Wenn darin aus Platzgründen ein Kurzimpressum aufgetaucht sei – „Chefredakteur Kai Diekmann V.i.S.d.P.“ (Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes) –, dann sei dies ein Fehler auf Anraten der Rechtsabteilung gewesen. Der Prozess wird fortgesetzt. kva