CDU strikt gegen Kopftuch

Die Bremer CDU will nicht diskutieren, sondern ein Kopftuchverbot: Fraktionsvorsitzender legt eigenen Gesetzentwurf vor. Nur christliche oder „zurückhaltende“ Symbole sollen Lehrerinnen erlaubt sein. Dazu zählt die Kippa, aber nicht das Tuch

„Nach aller Erfahrung“ sei das Tragen von christlichen Symbolen „völlig konfliktfrei“

Bremen taz ■ Die Bremer CDU hat gestern der Presse einen Gesetzentwurf zum Verbot des Kopftuchs in Bremer Klassenzimmern vorgelegt. Der Koalitionspartner würde im Nachhinein davon in Kenntnis gesetzt, erklärte Fraktionsvorsitzender Jörg Kastendiek. Die SPD wolle offenbar mit einer breiten gesellschaftlichen Diskussion ihre Position finden, die CDU habe eine: Kopftücher sollen untersagt sein, christliche Symbole nicht.

Eile sei geboten, erklärte Kastendiek, denn im nächsten Schuljahr rechne die Bildungsbehörde mit einer Bewerberin für das Referendariat, die als Studentin konsequent das Kopftuch trage. Wenn das Tragen des Kopftuchs nicht im Juni von der Bürgerschaft untersagt wird, dann darf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes diese Studentin nicht aus diesem Grunde von der Schulbehörde abgewiesen werden.

Nach dem Gesetzentwurf der CDU soll im Schulgesetz die religiöse Neutralität des staatlichen Schulwesens unterstrichen werden. Auch im „Erscheinungsbild“ müssten Lehrer dem Rechnung tragen und dürften religiöse Symbole „nicht verwenden“ (zum Wortlaut siehe Dokumentation).

Davon sollen christliche Symbole ausgenommen werden. Nicht-christliche Symbole sollen nur dann erlaubt werden, wenn sie im Erscheinungsbild „zurückhaltend“ sind und nicht die Erwartung rechtfertigen, es könne zu „Spannungen“ kommen. Der Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung arbeitet an dieser Stelle mit dem Begriff des „Schulfriedens“.

In der Begründung des Gesetzentwurfes, der nach Auskunft von Kastendiek auf den früheren Oberverwaltungsgerichts-Präsidenten Günter Pottschmidt zurückgeht, wird deutlich, dass das Kriterium der „Spannungen“ durchaus historischen Veränderungen unterliegen kann. „Nach aller Erfahrung“ sei das Tragen von christlichen Symbolen „völlig konfliktfrei“, heißt es da. Das Kriterium der „voraussichtlichen Konfliktfreiheit“ erfülle das Kopftuch “derzeit nicht“. Die Kippa als nicht gerade zurückhaltendes religiöses Erscheinungsbild von Juden soll nach dem Formulierungsvorschlag der CDU erlaubt sein, erklärte Kastendiek, weil es in den letzten Jahren da keine Konflikte gegeben habe.

Die Frage, wie die Rechtslage sich verändert, wenn Schülergruppen die Kippa als Solidarisierung mit der Politik Israels verstünden und es zu „Spannungen“ an Schulen käme, tat Kastendiek als konstruiert ab. Umgekehrt sei es unbedeutend, meinte er, wenn eine Schulkonferenz sich einhellig für eine Lehrerin mit Kopftuch aussprechen würde und damit konkrete „Spannungen“ offenbar nicht zu erwarten wären.

In dem Gesetzentwurf liest sich dies anders. Da geht es um eine „positive Prognose für künftig konfliktfreies Schulleben“. An einer Schule, an der 20 Prozent der SchülerInnen Muslime sind, dürfte es schwierig sein, generell die Störung des konfliktfreien Schullebens für den Fall zu unterstellen, dass auch eine Lehrerin ein Kopftuch trägt. In der Begründung des Entwurfs ist ausdrücklich erklärt, dass es bei der Bewertung des Kopftuchs nicht „auf die subjektiven Beweggründe der Lehrerin“ ankomme, „sondern auf die objektive Wirkung des religiösen Symbols. Maßgebend ist, wie es auf den Betrachter wirkt (...) oder wofür das Symbol nach dem Verständnis der Wahrnehmungsadressaten steht“.

Pottschmidt erwähnt auch ein ganz anderes Motiv für das Kopftuch-Verbot: Eine Kopftuch tragende Lehrerin könnte islamische Schülerinnen „entmutigen, den Schritt zur Ablegung eines nicht selbst gewollten religiösen Symbols zu wagen oder durchzuhalten“. Klaus Wolschner