Streit um die Schöne

Umweltministerium: Hamburger Hafen soll mitnichten FFH-Gebiet werden. Niedersachsen fühlt sich nicht als Schlusslicht bei FU-Schutzgebieten

von GERNOT KNÖDLER

Die Küstenlandschaft der Nordsee bietet einzigartige Lebensräume, aber gerade deshalb reichlich Anlass zu Streit. Derzeit wird darum gekämpft, welche Gebiete die Länder als Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie bei der EU anmelden sollen. Hohe Wellen hat dabei die Anregung der EU-Kommission geschlagen, das Ökosystem Elbe oberhalb und unterhalb Hamburgs mit Hilfe einer symbolischen Verbindung durch den Hafen hindurch als Einheit zu würdigen. Unterdessen haben die Elbfischer beim Verwaltungsgericht Schleswig ein Urteil erstritten, nach dem die Beschneidung ihrer Fanggründe nach der Elbvertiefung unzulässig war.

Der Vorschlag der EU zur Elbe war in Hamburg so interpretiert worden, als wolle Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) den Hafen zum FFH-Gebiet erklären. „Der Hafen wird definitiv kein Natura-2000-Gebiet“, sagt Jochen Flasbarth vom Umweltministerium. Trittin habe in der Frage der FFH-Anmeldungen „keine Aktien“. Er leite die Meldungen der Länder nur weiter.

Flasbarth zufolge ist bei einem Gespräch zwischen EU-Kommission, Bund und Ländern ausgelotet worden, wie die Länder ihren FFH-Pflichten nachkommen könnten. Deutschland ist hier im Verzug, denn die Gebiete, die Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 werden sollen, hätten bereits 1995 nach Brüssel gemeldet werden müssen. Anders als vom Nabu behauptet, gehört Niedersachsen dabei jedoch nicht zu den Schlusslichtern. Das Land habe nicht nur 6,5 sondern 10,6 Prozent der Landesfläche gemeldet, teilte das Umweltministerium mit. Der Nabu habe das Wattenmeer vergessen.

Die Elbe kommt als FFH-Gebiet in Frage, weil sie bis zum Stauwehr in Geesthacht hinter Hamburg unter Tideeinfluss steht. Weil solche „Ästuare“ nur als ganze gemeldet werden, völlig überbaute Flächen wie der Hafen aber ausgenommen werden könnten, habe die EU-Kommission eine symbolische Verbindung durch Anmeldung des Wasserkörpers als FFH-Gebiet angeregt, sagte Flasbarth.

Der BUND Hamburg nahm diese Idee zum Anlass für den Vorschlag, durch die Öffnung einer „Nebenelbe“ entlang der Alten Süderelbe einen „ökologischen Bypass“ zu schaffen. Geld dafür sei wegen nicht realisierter Ausgleichsmaßnahmen da.

Der Senat befürchtet, dass jeder Schutz der Elbe künftige Vertiefungen der Fahrrinne gefährden könnten. Dass dabei auch andere mitzureden haben, hat jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt, wie der Hamburger Anwalt Michael Günter mitteilte. Nach der jüngsten Vertiefung hatte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord das Fahrwasser verbreitert, so dass nur ein flaches, für Fischerei ungeeignetes Ufer blieb. Das Gericht verpflichtete das Amt, die Breite des Fahrwassers neu festzulegen und diesmal die Belange der Fischer zu berücksichtigen.