Geldgier statt Tierliebe

Der Ex-Tierheim-Chef Poggendorf bekommt zwei Jahre auf Bewährung wegen Untreue und Unterschlagung

Wegen Untreue und Unterschlagung ist der ehemalige Vorsitzende des Tierschutzvereins Hamburg, Wolfgang Poggendorf, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. In seinem Urteil vom Montag erlegte das Landgericht dem 71-Jährigen zudem eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro an den Tierschutzverein auf. Der Angeklagte habe aus „purer Geldgier“ gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in acht Fällen Vermögen des Vereins veruntreute, in einem Fall in Tateinheit mit Unterschlagung. Nach Angaben seines Anwalts erkennt Poggendorf das Urteil an. Er hatte beim Prozessauftakt am vorigen Montag ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er gab unter anderem zu, mehrere hunderttausend Euro aus Spenden und Erbschaften veruntreut zu haben. Auch der Kauf einer Wohnung auf Sylt sei rückblickend ein Fehler gewesen. „Ich bin schuldig. Ich möchte mich bei den Mitgliedern des Tierschutzvereins entschuldigen“, sagte Poggendorf.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Jahr die Ermittlungen gegen den langjährigen HTV-Vorsitzenden aufgenommen. Im Dezember 2007 pfändete sie schließlich 179.000 Euro von Poggendorfs Privatkonto. Wenig später trat dieser von seinem Amt zurück. Unter anderem soll der 71-Jährige im Juni 2007 eine an den Verein vererbte Sylter Wohnung für 130.000 Euro und damit weit unter dem Marktwert von etwa 200.000 Euro gekauft haben.

Ein weiterer Vorwurf der Anklage: Poggendorf soll Aktien mit einem Wert von rund 80.000 Euro aus einer anderen Erbschaft unterschlagen haben.

Dem Tierschutzverein wurde deshalb rückwirkend für die Jahre 2004 bis 2006 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Er musste 232.000 Euro nachzahlen. Poggendorf hat die unterschlagenen Beträge nebst Zinsen in Höhe von 235.000 Euro dem Verein zurückgezahlt. SVEN-MICHAEL VEIT