Gasanbieter nicht wechseln

Betr.: „Ostern wird Weihnachten“, taz nord vom 1. 11. 2008

Die taz nord rät zu Unrecht zum Wechsel des Gasanbieters. Ein Wechsel verdirbt die günstigere Widerspruchsmöglichkeit, weil damit eine verbindliche Zustimmung zu einem neuen Preis gegeben wird. Verbraucher fahren am besten, indem sie dem Preis nach § 315 BGB widersprechen und Geld einbehalten, dabei sollten sie das Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher nutzen. Danach sind Mahnungen und Sperrandrohungen untersagt. Schlüge der Anbieter den Klageweg ein, müsste er seine Preisgestaltung offen legen.

PETER KLEMM, Hamburg