lokalkoloratur

Dieses Mal hat er der Versuchung widerstanden. Dieses Mal hat er nicht nur Meinung, sondern Taten vorzuweisen, und um damit öffentliche Beachtung zu finden, reicht ihm seine Berufsbezeichnung Rechtsanwalt offenbar aus. Mahmut Erdem hat sich in aller Bescheidenheit sogar selbst als „ehemaliger Abgeordneter in der Bürgerschaft Hamburg“ bezeichnet, als er der Presse gestern bekannt gab, Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Außenminister Joschka Fischer (Grüne) angezeigt zu haben. „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ lautet sein Vorwurf. Obwohl er seit bald zwei Jahren nicht mehr im Parlament vertreten ist, benutzt der Rechtsanwalt nach wie vor gerne sein altes Briefpapier, das ihn als Abgeordneten ausweist, wenn er seine persönliche Meinung veröffentlicht sehen möchte. In diesem Fall lautet die folgendermaßen: Da der von den USA angekündigte Waffengang völkerrechtlich nicht legitimiert ist, die Bundesregierung den USA dennoch Überflugrechte gewährt habe, beteilige sie sich an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Und das ist strafbar, schreibt der ehemalige Parlamentarier in seiner Anzeige an den Generalbundesanwalt, und er muss es wissen, in seiner jetzigen Funktion als (ausschließlich) Rechtsanwalt. EE