PRESSEKRITIK
: Infopflicht für Banken

Banken müssen laut BGH Anleger bei der Beratung auf Pressekritik an Kapitalanlagen hinweisen. So muss die Bank die „anerkannte“ Wirtschaftspresse auf aktuelle Informationen über ihre Anlageprodukte auswerten. Tauchen dort „zeitnahe und gehäufte“ negative Berichte auf, muss der Kunde davon unterrichtet werden. (dpa)