Rechtsschutz für Raucher

Karlsruhe urteilt: Versicherung muss Herzkrankem bei Schadensklage gegen Reemtsma Rechtsschutz gewähren

KARLSUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gestern der Klage eines Kettenrauchers gegen seine Rechtsschutzversicherung stattgegeben. Die Versicherung muss dem Mann nun Rechtsschutz gewähren für eine Schadenersatzklage gegen den Zigarettenhersteller Reemtsma. In einem Prozess am Landgericht Arnsberg will der Kläger Reemtsma für seinen nikotinbedingten Herzinfarkt haftbar machen. Die Versicherung hatte ihren Beistand dafür abgelehnt, weil das Verfahren kaum Aussicht auf Erfolg habe. Außerdem sei der Kläger bereits seit 1975 nikotinabhängig. Daher sei das „Schadenereignis“ schon vor Abschluss des Versicherungsvertrags 1983 eingetreten.

Der Anwalt des Klägers hielt dagegen: „Die Erfolgsaussichten einer Klage kann man am besten nach einem Prozess beurteilen.“ Die Versicherung habe es versäumt, ihren Zweifel an der Erfolgsaussicht dem Kläger klar und unverzüglich mitzuteilen.