Krenz behält sein Bett in Plötzensee

Der inhaftierte Ex-DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz muss im Gefängnis bleiben. Den Antrag des 66-Jährigen auf eine vorzeitige Haftentlassung habe das Landgericht abgelehnt, teilte Justizsprecher Björn Retzlaff gestern mit. Krenz war wegen der Todesschüsse an Mauer und Stacheldraht zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hat inzwischen die Hälfte der Haft verbüßt. Die Verteidigung der Rechtsordnung habe dafür gesprochen, die zweite Strafhälfte nicht zur Bewährung auszusetzen, hieß es zur Begründung. Es habe auch abgewogen werden müssen, ob eine vorzeitige Entlassung auf Verständnis in der Bevölkerung stoßen würde. Als Freigänger kann Krenz aber tagsüber das Gefängnis in Plötzensee verlassen, da er eine Arbeitsstelle hat. Das Landgericht hatte den Honecker-Nachfolger wegen seiner Verantwortung für den Tod von vier DDR-Flüchtlingen verurteilt. Krenz, der erst am Mittwoch seinen Geburtstag feierte, hatte die Strafe am 13. Januar 2000 in Berlin angetreten. DPA