Anleger erfolgreich

Jetzt rechtskräftig: Verurteilung der Deutschen Bank zu Schadenersatzzahlung wegen Falschberatung

Die Deutsche Bank AG muss einer Anlegerin 150.000 Euro wegen falscher Beratung erstatten. Im Januar folgte das Landgericht Mannheim dem Antrag der Kläger auf Schadenersatz.

Eine Kundin des Unternehmens hatte ihr Vermögen sowie den Erlös einer Lebensversicherung bei einer Bankberatung aus einer mit 8 Prozent verzinsten sicheren Bundesanleihe abgezogen und in einen Aktienfonds und Indexzertifikate der Deutschen Bank investiert. Die Kurse fielen, das Geld war nahezu verloren. Die Kundin hatte ausdrücklich Wert auf ein niedriges Risiko gelegt, aus den Ausschüttungen bestritt sie ihren Lebensunterhalt. Gegen das Urteil legte die Bank keine Rechtsmittel ein, es wurde damit dieser Tage rechtskräftig (Az. 3 O 100/02).

Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung verfallen drei Jahre nach Kauf der Papiere. Ein Prozess ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden, weil der Anleger die Fehlberatung nachweisen muss, was ohne Zeugen so gut wie aussichtslos ist. In diesem Fall hatte sich der Berater dem Vernehmen nach jedoch in Widersprüche verstrickt.

Bei zweifelhaften Erfolgsaussichten raten Verbraucherschützer, ein unabhängiges Schiedsgericht einzuschalten. Das Schiedsverfahren ist für den Kunden kostenlos. Die Entscheidung der Ombudsleute ist für die Geldinstitute allerdings nur bei einem Streitwert bis 5.000 Euro bindend. Der Gang vor ein ordentliches Gericht bleibt dem Geschädigten in jedem Fall offen. ALO

Die Adressen von Ombudsmännern kann man beim Bundesverband Deutscher Banken erfragen, Berlin, Tel. (030) 16 63-12 01, www.bdb.de