Fixierung bei Polizei

Ortstermin im Kölner Präsidium: Gericht will klären, wie Walter Herrmann zu seinen Verletzungen kam

KÖLN taz ■ Zum Auftakt des dritten Verhandlungstages im Prozess gegen drei Kölner Polizisten wegen Körperverletzung im Amt sagten vor dem Amtsgericht zwei weitere Zeugen aus. Im September 2001 erlitt Walter Herrmann, Initiator der Kölner Klagemauer und Träger des Aachener Friedenspreises, nach eigenen Angaben im Polizeigewahrsam einen Nasenbeinbruch, einen Rippenbruch und ein Schädelhirntrauma. Er war zuvor verhaftet worden, weil er auf einen Platzverweis nicht reagiert hatte. Im Mittelpunkt des Gerichtsverfahrens steht die Frage, woher Herrmanns Verletzungen rühren.

Das Gericht hörte am Montag den Polizisten, der die Ermittlungen gegen die drei Beklagten geleitet hatte. Er bestätigte, dass einer der Sanitäter sich bei den Vernehmungen im November 2001 an eine Blutlache in der Ausnüchterungszelle, in der Walter Herrmann fixiert worden war, erinnert habe. Offenbar war Herrmann jedoch nicht ohnmächtig geworden. Dies hätten die Sanitäter durch einen üblichen Augentest festgestellt.

Dass Walter Herrmann direkt in die Ausnüchterungszelle gebracht wurde, hat eine Kollegin der drei beklagten Polizisten „nicht verwundert“. Es sei „ein normaler Vorgang“, jemanden in die Ausnüchterungszelle zu stecken, wenn er Widerstand leiste. Der Richter zeigte sich von dieser Aussage „nicht sehr überzeugt“.

Unter Beteiligung eines Sachverständigen des rechtsmedizinischen Instituts der Uni Köln wurde beim anschließenden nichtöffentlichen Ortstermin im Polizeipräsidiums die Fixierung Herrmanns nachgestellt. Die Beklagten hatten dabei nach Auskunft von Herrmann gegenüber der taz nach wie vor eine andere Version des Hergangs als er selbst. Unklar blieb, wann die Fußfesseln angelegt wurden und wie es zum Nasenbeinbruch kommen konnte. Das Urteil will das Gericht heute fällen.THOMAS SPOLERT