Zulagen und Absagen

Abschlussbericht des juristischen Arbeitsstabes im PUA Filz weist Justizsenator Roger Kusch Rechtsverstoß nach

„Die Entscheidung, Frau Dreyer den Stellvertreterposten in der Untersuchungshaftanstalt zu übertragen, war ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig.“ Das Urteil des juristischen Arbeitsstabes beim Parlamentarischen Untersuchungsausschuss PUA Schwarzer Filz ist eindeutig: CDU-Justizsenator Roger Kusch hat demnach in seinem Handeln gegenüber der geschassten ehemaligen Gefängnisleiterin Claudia Dreyer gegen geltendes Recht verstoßen. Dass Kusch Dreyer von ihrem Posten als Leiterin der JVA Vierlande ablösen ließ und ihr stattdessen nur die stellvertretende Leitung der U-Haft am Holstenglacis anbot, war insofern nicht rechtskonform, als Dreyer zuvor bereits eine feste Zusage für einen anderen Leitungsposten bekommen hatte. Das geht aus dem Abschlussbericht des Arbeitsstabes hervor, der der taz vorliegt.

Der Arbeitsstab, in dem RechtsexpertInnen aller Bürgerschaftsparteien dem Ausschuss zugearbeitet haben, kommt zu dem Ergebnis, Dreyer habe sich auf die Zusage der Justizbehörde verlassen können: Die Behörde hatte ihr den Posten der Leitung der Anstalt Nesselstraße zugesichert. Stattdessen wurde ihr auf Betreiben Kuschs letztlich nur noch die stellvertretende Leitung am Holstenglacis offeriert.

Der Arbeitsstab verpasst dem Senator auch im Fall seines ehemaligen Büroleiters Hansjörg Städtler eine Ohrfeige. Dass Städtler, ein Parteifreund Kuschs, in seinem Job zahlreiche Zulagen kassiert hatte, auf die er nach hamburgischem Recht keinen Anspruch hatte, wird vom Arbeitsstab moniert. Ebenso die Tatsache, dass das Personalamt über die Begehrlichkeiten Städtlers nicht ausreichend informiert worden war. Ob dies Kusch anzulasten ist, will der Arbeitsstab nicht beurteilen: „Für einen Versuch der Einflussnahme des Senators hat die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte ergeben.“ PETER AHRENS