Paket für Konjunktur

Bundeskabinett billigt unter anderem Kfz-Steuer-Befreiung und Verlängerung des Kurzarbeitergelds

BERLIN dpa/afp ■ Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Einzelheiten zur Umsetzung des Konjunkturpakets beschlossen. So sollen Unternehmen zwei Jahre lang Investitionen besser abschreiben können. Privatleute sollen bei Handwerkerleistungen statt 600 Euro für zunächst zwei Jahre bis zu 1.200 Euro absetzen können.

Der Steuerbonus für den Kauf neuer Autos wird vorerst nur bis Ende Juni 2009 angeboten. Alle Käufer eines neuen Autos sollen von der Steuerbefreiung profitieren, wenn ihr Fahrzeug zwischen dem 5. November 2008 und Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird, heißt es in der Empfehlung für die Fraktionen. Ursprünglich wollte die Regierung die Kfz-Steuer für Neuzulassungen bis zum Jahr 2010 erlassen. Die Fraktionsspitzen hatten die Korrektur nach Protesten in SPD und Union vereinbart.

Die Kfz-Steuer entfällt – wie bisher geplant – ein Jahr lang für alle Neuwagen. Für besonders schadstoffarme Autos soll die Befreiung insgesamt maximal zwei Jahre lang gelten. Nach Angaben des ADAC gibt es derzeit 180 solcher Modelle.

Des Weiteren beschloss das Bundeskabinett, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ab 1. Januar 2009 befristet für ein Jahr auf 18 Monate zu verlängern. Die Verlängerung soll Unternehmen davon abhalten, ihre Mitarbeiter in der Konjunkturflaute gleich zu entlassen. Stattdessen sollen sie Kurzarbeit anmelden. Dann zahlt der Staat über die Bundesagentur für Arbeit (BA) 60 Prozent ihres bisherigen Nettolohns.

Zudem sieht das Programm einen Ausbau des CO2-Gebäudesanierungsprogramms sowie den Vorzug dringlicher Verkehrsinvestionen vor.

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