Bisons vor Gericht

Staatsanwaltschaft klagt Polizisten aus Thüringen wegen gefährlicher Körperverletzung bei Bambule-Demo an

Bambule hat Folgen: Drei Polizisten einer Thüringer Polizeieinheit müssen sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat wegen des Vorwurfs der „gefährlichen Körperverletzung im Amt“ bei einer Bambule-Demo am 16. November vorigen Jahres Anklage erhoben. Sie sollen zwei Zivilpolizisten aus Kiel krankenhausreif geschlagen haben (taz berichtete).

Wenige Tage nach der Räumung des Bambule-Bauwagenplatzes zogen etwa 5000 DemonstrantInnen ins Karoviertel. Als eine Hamburger Polizeieinheit zwischen zwei Demokeile geriet, rückten so genannte „Bison-Kräfte“ aus Thüringen an und schlugen wahllos auf Unbeteiligte ein. Abwandernde DemonstrantInnen wurden ins Schanzenviertel verfolgt, von Wasserwerfern und Einheiten aus Schleswig-Holstein. Auch zwei Zivilfahnder wurden für „Störer“ gehalten, ihre Coderufe nützten nichts: Sie wurden krankenhausreif geprügelt. Der Vorfall sorgte für massive Verstimmung zwischen den Regierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg.

Für die Anklagebehörde spielt es laut Presse-Staatsanwalt Rüdiger Bagger keine Rolle, ob die Zivilbeamten das Codewort den Einsatzkräften tatsächlich zugerufen haben. „Nachdem sie am Boden lagen, hätte ein Platzverweis ausgereicht, dem alle Folgen müssen“, sagt Bagger. „Wenn aber jemand zu Boden gebracht worden ist, und auf den wird eingeschlagen, spielt es für den strafrechtlich keine Rolle mehr, wer er ist.“ kai von appen