Schwulen-Verfolgung bis 1969

betr.: „Liebestod“, taz Magazin vom 8. 11. 08

So sehr es zu begrüßen ist, dass Sie in dem Schicksals-Beispiel auf die Schwulen-Verfolgung in der NS-Zeit hinweisen, aber die Zustände haben sich doch – abgesehen von den KZ-Dramen – bis 1969 nicht geändert. Derartige Schicksale hat es auch 20 Jahre später noch gegeben. Unter dem Adenauer-Regime wurde nicht nur der von Hitler verschärfte § 175 vom „Verfassungsgericht“ 1958 bestätigt, was damit die vom Grundgesetz geforderte Menschenwürde mit Füßen trat, der Höhepunkt der Schwulen-Verfolgung – von der Anzahl der Verfahren – in der deutschen Geschichte fand im Jahre 1959 statt. Wie viel Angst, Demütigung, Erpressung und Zuchthausstrafen für fast nichts haben wir in der Zeit ertragen müssen.

Es waren doch die von Adenauer wieder eingesetzten 131er, die die Schwulen-Verfolgung mit der gleichen Inbrunst wie vor 1945 betrieben. Ohne den Rabatz der 68er wäre das NS-Regime für uns noch nicht einmal 1969 zu Ende gegangen. HARM LOOP, Braunschweig