34.504 Unterschriften umsonst

Der rot-rote Senat lehnt das Volksbegehren zum Bankenskandal ab. Begründung: Plebiszit unzulässig, weil es den Haushalt berührt. Initiative bereit für Verfassungsklage

Über den Bankenskandal wird es vorerst keine Volksabstimmung geben. Der rot-rote Senat hat gestern die Einleitung eines entsprechenden Volksbegehrens abgelehnt. Zwar hat die Bürgerinitiative mit der Vorlage von 34.504 gültigen Unterschriften alle formalen Voraussetzungen erfüllt – juristisch sei das Begehren aber nicht zulässig, erklärte gestern der Staatssekretär der Innenverwaltung, Ulrich Freise. Begründung: Es handele sich um ein Volksbegehren zum Landeshaushalt, was gemäß der Landesverfassung nicht zulässig sei. Freise: „Dies ist eine rein juristische, keine politische Frage.“

Zudem gehe es auch um die finanzielle Dimension des Volksbegehrens, so der Staatssekretär weiter. Ein erfolgreiches Volksbegehren hätte weit reichende Folgen. „Das kann der Haushaltsgesetzgeber nicht einfangen.“ Vor dem Risikoabschirmungs-Gesetz habe der Haushaltsgesetzgeber die Folgen abgewogen: Lasten von schätzungsweise 6 Milliarden Euro habe ein Risiko in Höhe eines hohen zweistelligen Milliardenbetrags gegenübergestanden.

Auch Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) bekräftigte gestern noch einmal, dass es keine Alternative zur Risikoabschirmung für die Bankgesellschaft gegeben habe. Diese sei „übel genug“. Ohne Abschirmung wäre aber ein weit höherer materieller und Vertrauensschaden für das Land Berlin entstanden. Eine Insolvenz der Bankgesellschaft koste das Land sofort mindestens 8 bis 10 Milliarden Euro; die Risikoabschirmung werde über Jahre verteilt nach heutigem Stand etwa 3 bis 6 Milliarden kosten. Das Land Berlin hatte 2001 die Bürgschaft für Immobilienfondsgeschäfte der Bankgesellschaft in Höhe von bis zu 21,6 Milliarden Euro übernommen, um den mehrheitlich landeseigenen Konzern vor der Pleite zu bewahren.

Der FU-Professor Peter Grottian kündigte für die Initiative eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht an. „Wir sind bereits mit mehreren Rechtsanwälten im Gespräch.“ Die Klageschrift werde „in den nächsten vier Wochen eingereicht“. Grottian verwies darauf, dass die Initiative und der Senat „juristisches Neuland“ betreten. Es gebe eine „durchaus kontroverse Rechtsprechung“.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sibyll Klotz warf dem Senat vor, sich „hinter formalen Argumenten zu verstecken“. Die Ablehnung des Volksbegehrens sei ein „Armutszeugnis“, die juristische und politische Aufarbeitung des Bankenskandals mangelhaft. ROT