Handtaschenraub legalisieren!

betr.: „Deutschlands neue Hoffnung: Kranke, Alte, Arbeitslose“, taz vom 15. 3. 03

Wenn der Plan von Gerhard Schröder klappen sollte, 1,7 Millionen ArbeitslosenhilfeempfängerInnen per Gesetz in die Armut (Sozialhilfe) zu schicken (um hierdurch Investitionsmittel zum Vorteil von Unternehmern und Hausbesitzern freizuschaufeln), schlage ich vor, als Nächstes die Sozialhilfe auf das „wirklich notwendige Maß“ zu reduzieren und sodann auch Handtaschenraub zu legalisieren. Auch hier nur den Raub an Armen, Kranken und Arbeitslosen. Die anderen können sich ja wehren.

Es muss für die Arbeitslosen doch ein erhebendes Gefühl sein, nicht allein durch die Verminderung des Einkommens von drei Prozent jährlich plus Inflationsrate zur Wirtschaftssanierung Deutschlands beitragen zu dürfen (was Vermögenden bisher verwehrt blieb), sondern „mit ihrer persönlichen Armut“ den Wohlstand der Begüterten und ihrer Kinder finanzieren zu dürfen. Darüber hinaus dürfen sie durch ihre (erzwungene) berufliche Untätigkeit und ihre politische Marginalisierung dazu beitragen, dass die Profiteure der Arbeitslosigkeit (Unternehmer, Vorstände, Manager, Aktionäre und Besserverdiener, die keine Lust haben, halbtags zu arbeiten, obgleich sie es sich leisten können) nicht mit lästigen Forderungen nach Wiedergutmachung, Schadensersatz und Schmerzensgeld für Arbeitslose konfrontiert werden (wegen Dividendenausschüttung durch Arbeitsplatzvernichtung). Das ist wahrer Altruismus, wenn auch nicht ganz freiwillig.

GLORIA DOHM, Göttingen