Urteil gegen Mahler bestätigt

MAINZ dpa ■ Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler muss wegen Billigung der Terroranschläge vom 11. September eine Geldstrafe von 7.200 Euro zahlen. Das Mainzer Landgericht bestätigte gestern ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts vom September 2002. Mahler hatte den Attentätern von New York und Washington in einer ZDF-Sendung wenige Tage nach den Anschlägen seine „Hochachtung“ ausgesprochen und sie als „opferbereite Krieger“ bezeichnet. Mahler kündigte Revision gegen das Urteil an. Nach seiner Verurteilung im September 2002 hatte Mahler die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon nicht länger als Taten extremer Muslime bezeichnet, sondern auf einen Geheimdienstkomplott zurückgeführt. Wegen Billigung der Anschläge vom 11. September muss er sich auch vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten, weil er die Taten in einer ARD-Sendung als „rechtens“ bezeichnet hatte. Der heute 67 Jahre alte Jurist Mahler war vergangene Woche nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens aus der Partei ausgetreten.