EU gegen VW-Gesetz

Brüssel rügt die niedrige Sperrminorität von 20 Prozent. Davon profitiert Niedersachsen, Porsche hat Nachsehen

HANNOVER rtr ■ Das VW-Gesetz wird trotz mehrerer Änderungen wieder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen. Die EU-Kommission kündigte nach der Entscheidung des Bundestages über das neue Gesetz am Donnerstagabend umgehend weitere Schritte in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland noch vor Weihnachten an. Damit rückt eine erneute Klage der Kommission vor dem höchsten EU-Gericht in Luxemburg näher.

Die Kommission stößt sich weiterhin an dem verbliebenen Recht auf eine Sperrminorität bei Volkswagen von 20 Prozent, von der das Land Niedersachsen als zweitgrößter Aktionär nach Porsche profitiert. Üblich sind bei Aktiengesellschaften als Sperrminderheit 25 Prozent der Anteile. Die Bundesregierung und das Land sehen sich gleichwohl mit dem neuen VW-Gesetz rechtlich auf der sicheren Seite. Die von der Kommission beanstandete besondere Sperrminderheit bei VW sei keine Frage europäischen Rechts, sagte Ministerpräsident Christian Wulff (CDU). „Das ist nationales Recht. Das kann jedes Land in Europa regeln, wie es das möchte.“