was ist was

Riestern oder Eicheln

Bei der Riester-Rente gewährt der Staat ab 2002 eine Grundzulage von 38 Euro jährlich, wenn der Sparer ein Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen zertifizierten Vorsorgevertrag in den Bereichen private Rentenversicherung, Banksparpläne oder Investmentfonds einzahlt. Für jedes Kind gibt es pro Jahr zusätzlich 46 Euro. Bis 2008 steigt die Förderung in vier Stufen an. Die Grundzulage beträgt dann 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro. Der Sparer muss dafür allerdings vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in Riester-Rentenverträgen anlegen.

Neben dieser Riester-Rente gibt es die „Eichel-Förderung“, auch betriebliche Altersvorsorge (BAV) genannt. Hier gilt ebenfalls eine Vier-Prozent-Regel. Bundesweit können Arbeitnehmer bis zu vier Prozent der westdeutschen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in die BAV investieren. Für diese Beiträge von maximal 2.448 Euro im Jahr sind keine Steuern und keine Sozialversicherungsabgaben fällig. Die beiden Fördermöglichkeiten schließen sich nicht gegenseitig aus. taz