Geldstrafe wegen PKK-Sympathie

KARLSRUHE rtr ■ Etwa 40.000 Kurden müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aufgrund ihrer Unterschrift unter Solidarisierungsschreiben der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei (PKK) mit einer Geldstrafe rechnen. Wer im Rahmen einer Solidarisierungskampagne das Verbot der PKK durch Unterschrift öffentlich nicht anerkenne, sei vom Grundsatz der Meinungsfreiheit nicht mehr geschützt, hieß es in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die Entscheidung hat BGH-Angaben zufolge Pilotcharakter, da den Behörden bundesweit etwa 40.000 solcher Erklärungen vorlägen. Der BGH hat eine 29-jährige Kurdin zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie hatte eine vorgefasste Erklärung unterschrieben, wodurch sie sich mit der PKK und ihrem Kampf solidarisierte und die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbotes in Deutschland forderte. Die Schreiben waren im Rahmen einer PKK-Solidarisierungskampagne ab Mai 2001 verteilt worden. (Az.: 3 StR 377/02)