Gemeindebund: Wer bestellt, bezahlt

DÜSSELDORF taz ■ Der Städte- und Gemeindebund NRW unterstützt die Absicht der Koalitions-Fraktionen im NRW-Landtag, das so genannte „Konnexitätsprinzip“ in der Landesverfassung zu verankern. Danach soll künftig bei Übertragung neuer oder Veränderung bestehender Aufgaben, welche die Städte, Gemeinden oder Kreise in ihrer Gesamtheit wesentlich belasten würden, ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. „Es wird höchste Zeit, dass die sinnvolle Regel ‚wer bestellt, bezahlt‘ auch in die nordrhein-westfälische Verfassung aufgenommen wird“, erklärte gestern der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Bernd-Jürgen Schneider im Rahmen einer Landtagsanhörung zum Thema.

Schneider rügte, dass die Regierungskoalition das Konnexitätsprinzip nur unvollständig festschreiben wolle, indem sie den begrenzten Schutzgehalt einer strikten Konnexitätsregelung ohne Not relativiere. Eine Beschränkung von Ausgleichszahlungen auf Fälle, in denen „wesentliche“ Belastungen der Kommunen zu befürchten sind, höhle den Schutzgehalt dieser Regelung aus. TEI