verbrechen
: kriegsfolgen

Bochums Polizeipräsident Wenner hat Recht. Der von Kanzler Kohl in den 90er Jahren forcierte Zuzug so genannter „Russlanddeutscher“ war ein schwerer Fehler. Während die CDU gegen Migranten und Asylbewerber Stimmung machte, warb die Bundesrepublik in der Ex-Sowjetunion um Neubürger. Unter dem Aktendeckel des „Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes“ holte die Bundesregierung massenhaft Aussiedler nach Deutschland. Jahr für Jahr kamen mal 200.000, mal 400.000 so genannte „Volksdeutsche“ aus Rußland, Kasachstan und Kirgisien. Die insgesamt rund 2 Millionen Spätaussiedler waren treue Kohl-Wähler. Doch der Kanzler wollte nur ihre Wählerstimmen, für eine notwendige Integrationspolitik, für Sprachkurse und Starthilfen war kein Geld da.

KOMMENTAR VONMARTIN TEIGELER

Thomas Wenner hat Unrecht, wenn er von „asiatischer Gewaltbereitschaft“ spricht. Gewalt und Kriminalität sind keine Erfindung der „Russlanddeutschen“. Die Spätaussiedler sind eine importierte Minderheit, der über Jahre das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe verweigert wurde. Das entschuldigt nicht kriminelles Handeln, aber es produziert kriminelles Handeln. Von Helmut Kohl egoistischerweise nach Deutschland geholt, bekamen die „Russlanddeutschen“ von Rot-Grün nach dem Regierungswechsel 1998 die kalte Schulter gezeigt. Ein Beispiel: Von Sozialhilfe abhängigen Spätaussiedlern wurden bestimmte Wohnorte zugewiesen. So entstehen ungewollt Perspektivlosigkeit, Ghettos – und Kriminalität.