Kassenkostenkiefer

Kühn-Mengel warnt vor Kostenerstattung. Ärzte dürfen nicht behaupten, nur privat sei gute Behandlung möglich

BERLIN dpa/ap/taz ■ Die neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), hat Kassenpatienten davor gewarnt, sich auf Privatrechnung behandeln zu lassen.

Speziell Kieferorthopäden seien dazu übergegangen, privat abzurechnen, sagte Kühn-Mengel gestern. Kein Patient dürfe aber zu der so genannten Kostenerstattung gedrängt werden, betonte sie. Eine ausschließliche Behandlung auf private Rechnung für kieferorthopädische Behandlung sehe das Gesetz nicht vor.

Verweigere ein Arzt deshalb eine Behandlung, begehe er einen groben Vertragsverstoß. Kein Kieferorthopäde dürfe „suggerieren, dass ausschließlich im Rahmen der Kostenerstattung eine qualitativ hochwertige Behandlung möglich ist“, sagte Kühn-Mengel. Versicherte mit Kostenerstattung sind für mindestens ein Jahr daran gebunden. Bei der Kostenerstattung muss der Versicherte die Arztrechnung selber begleichen und erhält dann von der Kasse einen Teil der Kosten erstattet. Die Kostenerstattung ist eine Merkwürdigkeit in der Gesundheitsreform: Hineingedrückt auf Drängen der CDU, soll sie Versicherten mehr „Eigenverantwortung“ und „Transparenz“ geben. Im Effekt jedoch nutzen viele Ärzte – oder aktuell die Kieferorthopäden – das Instrument, um teurer zu behandeln.

Eine weitere Merkwürdigkeit ist der Versuch der Politik, den Beitragssatz der Kassen herunterzureden. Der Berater von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Karl Lauterbach, erklärte gestern, dass eine Verringerung des Beitragssatzes auf etwa 13,7 Prozent möglich sei, wenn auch erst Ende 2004. Die Reform habe zunächst eine Beitragserhöhung auf bis zu 15 Prozent verhindert. Der Kassen-Verband VdAK behauptete dagegen gestern, dass der durchschnittliche Beitragssatz am Jahresende „um die 14 Prozent“ liegen werde. UWI