Strenge Marschroute

Harte Linie bei der Verfolgung von Lüneburger Castor-Gegnern. Richterin wollte Verfahren einstellen

Es gebe eine „Marschroute“ in seiner Behörde, die eingehalten werde. Im Klartext: die harte Linie. Und deshalb lehnte der Staatsanwalt gestern in einem neuerlichen Castor-Blockade-Prozess vor dem Lüneburger Amtsgericht den Vorschlag der Richterin ab, das Verfahren gegen zwei AtomkraftgegnerInnen einzustellen.

Die beiden hatten sich zusammen mit 50 AktivistInnen im Mai 2001 bei Lüneburg auf die Gleise gesetzt, um gegen einen Atommülltransport aus den AKWs Brunsbüttel und Stade in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague zu demonstrieren. Nach zehn Minuten löste die Polizei die Blockade auf. Gegen 20 willkürlich ausgesuchte Personen verhängte die Anklagebehörde Strafbefehle in Höhe von 1000 Euro wegen „Störung öffentlicher Betriebe“.

In einem Pilotprozess ist das Verfahren gegen einen Teilnehmer in zweiter Instanz vom Landgericht eingestellt worden. Das hält die Anklagebehörde nicht davon ab, weitere AktivistInnen vor den Kadi zu zerren.

Dabei machte auch in diesem Fall die Richterin deutlich, dass sie in dem bloßen Hinsetzen auf Gleise – wie das Landgericht –keine Straftat sehe. Nun beginnt am Donnerstag eine aufwändige Beweisaufnahme. KVA