Zeitungsverleger verhindert Kritik

Dortmund taz ■ Der Dortmunder Verleger Lambert Lensing-Wolff will juristisch die streikenden Journalisten an der Verbreitung von kritischen Flugblättern hindern. Dafür hat er vor dem Arbeitsgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung beantragt, über die am Freitag verhandelt wurde. Bei Redaktionsschluss war das Ergebnis noch nicht bekannt.

Während der NRW weiten Streiks hatte die Deutsche Journalisten-Union (dju) mit ver.di ein Flugblatt lanciert: Lensing übe auf seine Redakteure Druck aus. Weiter wurde dem Verleger der Ruhr-Nachrichten darin vorgeworfen, dass er auf dem Rücken der Streikenden eine Werbekampagne gestartet habe (“Bei uns wird nicht gestreikt“). Die Verbreitung dieser Schriften will er nun vor Gericht verhindern und bei Verstoß ein Bußgeld von 250.000 Euro erwirken. Vor allem die provokative Aktion der Gewerkschaften „Aussetzer“ ist Lensing-Wolff ein Dorn im Auge: Darin fordern die streikenden RedakteurInnen die AbonnentInnen der Ruhr-Nachrichten auf, ihr Abo auszusetzen.

600 Journalisten von 16 Tageszeitungen streiken zurzeit in NRW. Ursache für den Arbeitskampf ist die geplante Kündigung des Mantelvertrags durch den Bund der deutschen Zeitungsverleger (BDZV). Die Arbeitgeber wollen unter anderem die Urlaubstage reduzieren und die Wochenarbeitszeit verlängern, ohne Lohnausgleich.

Oliver Keymis, medienpolitischer Sprecher der Landtags-Grünen, fordert mehr Aufmerksamkeit für die Streiks: „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, über die Tarifverhandlungen und die Anliegen der RedakteurInnen informiert zu werden.“ Das sei schließlich bei jedem anderen Tarif-Streit in der freien Wirtschaft selbstverständlich.

NATALIE WIESMANN