Jetzt wird zweites Studium teuer

KÖLN taz ■ Gestern hat die Universität Köln ihre Bescheide für Studiengebühren von 650 Euro verschickt, die „Langzeitstudenten“, Studis im Zweitstudium sowie Studierende über 60 Jahre ab dem Sommersemester 2004 zahlen müssen. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren und der AStA der Universität Köln raten jetzt, gegen die Bescheide Widerspruch einzulegen (Formulare unter www.abs-nrw.de). Sollte dieser abgelehnt werden, bestehe die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Die ASten in NRW bereiten zudem Musterklagen vor.

Betroffene können laut Studienkontengesetz außerdem Anträge auf Gewährung von Bonusguthaben oder auf Anerkennung eines Härtefalls stellen. Bonusguthaben gibt es für Kindererziehung, Gremienarbeit, Behinderung oder schwere Krankheit. Als Härtefälle gelten wirtschaftliche Notlage, bevorstehendes Examen, Kindererziehung, Pflege von Verwandten oder „unbillige Härten“. DET