Reproärzte auf Kompromisskurs

Die Ärztelobby der Reproduktionsmedizin geht auf Kompromisskurs. Bisher hatten die Verbände der Gynäkologen und Reproduktionsmediziner auf die Legalisierung des Genchecks vor dem Einpflanzen einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter, der Präimplantationsdiagnostik (PID), im Rahmen einer künstlichen Befruchtung gedrängt. Doch quer durch fast alle Parteien wird trotz eines mehrheitlich positiven Votums des Nationalen Ethikrats immer noch Widerstand laut. Nun versuchen die Mediziner, den Gencheck zunächst auszuklammern. Stattdessen möchten sie die Embryonen lediglich unter dem Mikroskop „morphologisch“ untersuchen und aussuchen dürfen. Das forderten gestern verschiedene Organisationen, darunter der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Auch diese Form der Selektion ist nach herrschender Rechtsauffassung bisher verboten. Es gibt aber JuristInnen wie die Direktorin des kriminologischen Instituts Kiel, Monika Frommel, die meinen, dass das bisherige Embryonenschutzgesetz diese Art der Selektion bei liberaler Auslegung zulasse. Der Vorteil wäre nach Ansicht der Mediziner, dass man nicht wie bisher drei Embryonen in die Gebärmutter einpflanzen müsse, sondern nur denjenigen, der sich am besten entwickelt habe. Das helfe, Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden, die mit einem hohen Risiko für Mutter und Kinder verbunden seien. Kritiker dagegen machen geltend, dass auch damit eine Selektion von Embryonen stattfinden würde. Zudem könne dann vermutlich nicht mehr verhindert werden, dass die aussortierten Embryonen der Forschung zur Verfügung gestellt werden. OES