neulich im ausschuss
: „Kölsche Lösung“

Mandatsträger handeln per definitionem im Auftrag des Volkes und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Was das genau heißt, ist sicher nicht immer leicht festzustellen. Fast unmöglich wird es, wenn ein Thema die persönlichen oder beruflichen Interessen eines Mandatsträgers tangiert. Aus gutem Grund regelt daher Paragraph 31 der Kölner Gemeindeordnung, was zum Beispiel Mitglieder von Ausschüssen im Fall des Falles tun sollen: Schnauze halten und nicht mit abstimmen.

Am Rande notiert von Susanne Gannott

Nun mag dies für den Normalbürger nach einer durchaus vernünftigen Regelung klingen. Im Kölner Jugendhilfeausschuss stieß der Dezernatsjurist Lothar Becker allerdings auf allgemeines Unverständnis, als er vergangene Woche zum Thema „Mitwirkungsverbot“ bei Befangenheit einen kleinen Vortrag hielt. „Da wird ja jede Ausschusssitzung zur Doktorarbeit!“, gab eine zu bedenken. Dadurch werde die Arbeit des Ausschusses geradezu behindert, empört sich ein anderer: Ein permanentes Stühlerücken und „Rein- und Rausgehen“ werde die Sitzungen kennzeichnen. Denn gerade im Jugendhilfeausschuss säßen doch qua Gesetz auch zahlreiche Vertreter von Trägern der freien Jugendhilfe, die permanent befangen wären, sobald es um ihre Einrichtungen geht.

So dramatisch sei es gar nicht, erwiderte OB-Mitarbeiter Becker. Schließlich gelten als beruflich befangen nur Ausschussmitglieder mit einer Leitungsfunktion im betroffenen Verein oder Verband. So recht versöhnen konnte der Jurist den Ausschuss damit nicht, zumal er auf interessierte Fragen, ob man das lästige Gesetz möglicherweise mit diesem oder jenem Trick im „vereinfachten Verfahren“ handhaben könnte, partout nicht antworten wollte. Nur soviel verriet er: Man müsse den Raum bei Befangenheit nicht verlassen, sondern könne sich in eine Ecke zurückziehen. „Dann machen wir unsere Sitzungen demnächst am besten direkt im Stehen“, schlug die Ausschussvorsitzende Birgitta Radermacher vor – und erntete herzliches Gelächter.

Natürlich stellte die Vorsitzende am Ende noch einmal klar, dass man sich schon an die Gesetze halten wolle und bedankte sich auch artig bei „Herrn Becker“ für seine „interessanten Ausführungen“. Man werde für dieses Problem sicher eine „kölsche Lösung“ finden.