Holst will Besuch

Der so genannte Heidemörder hat erneuten Antrag für „intime Treffen“ mit seiner Ehefrau gestellt

Der als „Heidemörder“ bekannt gewordene Thomas Holst will für intime Treffen mit seiner Ehefrau erneut vor das Hamburger Landgericht ziehen. Die Frau des in der geschlossenen Psychiatrie in Ochsenzoll einsitzenden 38-Jährigen hat entsprechende Begegnungen beantragt.

Damit will das Paar den Vollzug der Ehe erzwingen. Die Klinik hatte allerdings Treffen ohne Aufsicht aus Sicherheits- und Therapiegründen abgelehnt. Sollte der Widerspruchsbescheid der Klinikleitung beim Gericht eingegangen sein, werde das Landgericht erneut entscheiden, sagte eine Gerichtssprecherin gestern. Das Landgericht hatte bereits 2000 einen entsprechenden Antrag der Frau Holst abgelehnt. Das Oberlandesgericht hatte diese Entscheidung bestätigt.

Holst hatte zwischen 1987 und 1990 drei Frauen vergewaltigt, gefoltert und erwürgt. Er war 1994 nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft in die Psychiatrie eingewiesen worden. Dort lernte er eine Therapeutin kennen, die ihm im September 1995 zur Flucht verhalf. Nach ihrer Verhaftung stellte sich Holst. Seine Ex-Therapeutin heiratete ihn 1997 – aus Sicherheitsgründen im Untersuchungsgefängnis. Nach Jahren der Isolation darf Holst zwar mittlerweile Besuch von ihr empfangen, jedoch nur unter Aufsicht. LNO