Elbtalaue ohne Sägen

Im Elbtalaue-Reservat wird es dieses Jahr keine Abholzungen geben, es gilt als geschützter Lebensraum

Auch in diesem Winter wird es im Biosphären-Reservat Elbtalaue keine Abholzungen geben, die den Ablauf des Flusses bei Hochwasser verbessern sollen. Ein neues Gutachten zeige, dass der Rückschnitt von Büschen und Bäumen einen „erheblichen Eingriff“ in die EU-Naturschutzrichtlinien darstellt, sagte Lüneburgs Kreisrätin Monika Scherf am Dienstag.

2007 waren die sonst jährlich üblichen Arbeiten ausgesetzt worden, weil wegen der Abholzungen ein inzwischen eingestelltes EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Niedersachsen lief. Nun wird ein Erhaltungs- und Entwicklungsplan erstellt, der Natur- und Hochwasserschutz in Einklang bringen soll.

„Man wird Bereiche definieren, wo Rückschnitt notwendig und erlaubt ist“, erklärte Scherf. „Wir hoffen, in einem Jahr damit durch zu sein.“ Denn nach wie vor habe ein hydrologisches Gutachten Gültigkeit, demzufolge Hochwasser an der Elbe ohne Rückschnitte höher ausfallen. Der Entwicklungplan werde gemeinsam mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Verwaltung des Biosphärenreservats Elbtalaue und dem niedersächsischen Umweltministerium erarbeitet.

Noch im November 2006 hatte sich der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) bei Bleckede im Kreis Lüneburg selbst mit einer Säge an der Abholzung einer Weide beteiligt und eine Welle der Empörung bei Naturschützern ausgelöst. Im März letzen Jahres leitete die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren wegen Abholzungen in ufernahen Auwäldern und der Zerstörung besonders geschützter Lebensräume ein.

Anfang Februar 2008 legte die Kommission das Verfahren jedoch zu den Akten. Auf Anforderung des Landes hatten die Kreise dann das Gutachten zur Verträglichkeit der Rückschnitte mit den so genannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien der EU in Auftrag gegeben. DPA