Das Steuerinstrument

Nicht an allem, was im Gesundheitswesen schief läuft, ist die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) schuld. Die Ärzteschaft und die Krankenkassen sind in der so genannten Selbstverwaltung organisiert. Sie ist maßgeblich dafür zuständig, Gesetze umzusetzen – so auch die aktuelle Gesundheitsreform.

Das zentrale Gremium der Selbstverwaltung ist der Bundesausschuss, in dem Vertreter der Ärzteschaft, der Krankenhäuser, der Krankenkassen und seit Anfang des Jahres auch der Patientenschaft sitzen. Die Patientenvertreter allerdings sind nicht stimmberechtigt. Der Bundesausschuss entscheidet, welche medizinischen Leistungen von den Krankenkassen bezahlt werden – und welche nicht. Er soll auch über Qualitätsstandards in der Medizin wachen.

In der Vergangenheit war er dabei nicht sehr eifrig. Er hat etwa das Gesetz aus dem Jahr 2000, wonach der Bundesausschuss Leitlinien – als Behandlungsorientierung für Ärzte – für zehn Krankheiten pro Jahr festlegen soll, bis heute nicht umgesetzt. Auch die gesetzlich verlangten vier bis sieben strukturierten Behandlungsprogramme für chronische Krankheiten – „Disease-Management-Programme“ – lassen weiter auf sich warten. UWI