Voraussetzungen zur Einbürgerung

Ausländer, die seit mindestens zwei Jahren mit einem Partner deutscher Staatsangehörigkeit verheiratet sind, können nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden. Der Antragsteller muss demnach seit drei Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, sich hier ohne nennenswerte Probleme verständigen können, über ausreichend Wohnraum verfügen und in der Lage sein, sich selbst und Angehörige ohne Bezug von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe zu ernähren. Von ihm wird außerdem ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verlangt. Ein Ausweisungsgrund jedweder Art darf nicht vorliegen. Die Kosten für die Einbürgerung betragen 255 Euro, Anträge sind bei den zuständigen Bezirksämtern einzureichen. pati