ERFOLGREICHE KLÄGER BLEIBEN SITZEN

Sollen sie sich freuen oder ärgern? Der 70-jährige Vergewaltiger Alfred H. aus der Justizvollzugsanstalt Bayreuth und der 38-jährige Sexualmörder Frank O., der in Halle einsitzt, haben mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt. Das heißt, sie haben eine seit Jahren heiß diskutierte Streitfrage zwischen Bund und Ländern geklärt. Die Gesetze, auf denen ihre Sicherungshaft beruht, sind verfassungswidrig, erklärte Karlsruhe gestern. Dennoch bleiben die beiden aus Sicherheitsgründen zumindest bis September in Haft. Dabei hielten immerhin drei von acht Richtern die sofortige Freilassung der erfolgreichen Kläger für notwendig, weil es derzeit keine Grundlage für die Haft gebe. Ohnehin sitzen derzeit bundesweit nur ganze fünf Männer in nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung. Die Behörden hatten dies zwar in rund fünfzig Fällen beantragt, aber meist lehnten die Gerichte ab. Sonderlich groß scheint die Schutzlücke nicht zu sein. CHR