Zwischenlager bis ans Ende?

Gegen AKW-nahe Zwischenlager laufen Klagen. Anwohner und Atomgegner fürchten „Endlager durch die Hintertür“

AUS GUNDREMMINGEN KLAUS WITTMANN

Ein wichtiger Bestandteil des Atomkompromisses zum stufenweisen Ausstieg aus der Atomenergie steht vor der Verwirklichung: An fast allen deutschen AKW-Standorten sind jetzt vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Zwischenlager für Atommüll genehmigt worden. In einigen Fällen laufen noch Einspruchsfristen, die Mehrheit der Genehmigungen ist bereits bestandskräftig. Durch AKW-nahe Zwischenlager sollen innerdeutsche Atomtransporte von den Atomstandorten in die Zwischenlager nach Gorleben und Ahaus verhindert werden, argumentiert die Bundesregierung.

Doch gegen die Lager rollt eine Klagewelle. Das BfS weiß von Klagen aus Grafenrheinfeld, Grohnde, Ohu und Unterweser. Und am Wochenende haben in Gundremmingen, wo das größte Zwischenlager genehmigt ist, Mitglieder des „Forums Gemeinsam gegen Zwischenlager“ Musterklagen beschlossen. Sie wollen sie bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten.

Dabei finden sogar die Kritiker den Grundgedanken prinzipiell gut: dass nämlich der Atommüll auch dort gelagert wird, wo er entsteht, solange es noch kein Endlager gibt. Doch genau das ist das Problem: Weltweit existiert bislang kein Atomendlager, und es liegt auch noch in weiter Ferne. An den Zwischenlagerstandorten wird daher befürchtet, es entstünden quer durch Deutschland reihenweise „Endlager durch die Hintertür“.

Plötzlich begehren auch die sonst so atomfreundlichen Gemeinderäte von Gundremmingen bis Unterweser auf. Typisches Beispiel ist der Bürgermeister von Gundremmingen, Wolfgang Mayer. Die hohen Gewerbesteuereinnahmen, die sein Dorf zu einem der reichsten in ganz Bayern gemacht haben, hat der Gemeindechef gerne mitgenommen. Den gefährlichen Strahlenmüll aber will er nach dem Sankt-Florians-Prinzip weiterhin nach Gorleben oder Ahaus bringen lassen, obgleich es auch dort nur Zwischenlagerhallen gibt. Doch nach dem Willen der Bundesregierung sollen künftig nur noch die in Glaskokillen gegossenen Abfälle aus den WAAs in Sellafield und La Hague dorthin gebracht werden und keine abgebrannten Brennelemente mehr.

Es gibt freilich einen ganz erheblichen Unterschied zwischen norddeutschen Zwischenlagerhallen und solchen in Süddeutschland. Die Hallen im Norden der Republik haben gemäß dem so genannten Steag-Konzept Wandstärken von 1,20 Metern. Beim WTI-Konzept sind die Hallenwände lediglich 70 bis 85 Zentimeter stark. Beide Konzepte wurden von der Genehmigungsbehörde, dem BfS, für genehmigungsfähig erachtet, wenngleich BfS-Präsident Wolfram König (siehe Interview) keinen Hehl daraus macht, dass er sich auch an den süddeutschen Zwischenlagerstandorten das norddeutsche Konzept gewünscht hätte.

Die stärkeren Wände bei norddeutschen Atomzwischenlagern sind allerdings nicht der Sorge der Betreiber um größere Sicherheit zu verdanken, sondern einem höchst gefährlichen Sparwillen der Atomkonzerne. Wie die taz schon im Juni 2001 aufdeckte, gibt es Überlegungen der Stromkonzerne, unter anderem so genannte Constor X/69-Behälter einzulagern. Nur widerwillig gab damals ein Sprecher der GNB (Gesellschaft für Nuklearbehälter) zu, dass der Typ Constor X/69 eigentlich für den russischen und litauischen Markt entwickelt wurde. „Diese Billigversion mit Beton statt hochwertigem Stahl halten wir für unverantwortlich“, empört sich Forum-Sprecher Raimund Kamm. Er und der Augsburger Physiker Wilfried Attenberger warnen vor einer später nachgeschobenen Genehmigung für Billig-Atombehälter, quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auch in den süddeutschen Zwischenlagerhallen mit den dünneren Wänden.

Dabei ist es nicht so, dass die Kläger die teureren Castorbehälter als besonders zuverlässig betrachten würden. Ganz im Gegenteil. Sie kritisieren scharf, dass niemals ein Test am Original der Castorbehälter durchgeführt wurde.