Schily will mehr genetische Fingerabdrücke

Innenminister: Speicherung der Gen-Daten von Verbrechern bewährt sich. Zypries prüft Erfassung weiterer Täterkreise

BERLIN taz ■ Den fünften Geburtstag der Gen-Datenbank beim Bundeskriminalamt beging Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gestern mit einem großen Lob dieses „erfolgreichen und bedeutsamen Instruments zur Verbrechensbekämpfung“. So seien etwa im Jahr 2002 mit Hilfe des „genetischen Fingerabdrucks“ von Personen, die schwere Straftaten begangen haben, 66 Tötungsdelikte, 135 Sexualstraftaten und über 3.000 Diebstähle aufgeklärt worden.

265.000 Datensätze hat das BKA in seiner DNA-Analysedatei seit April 1998 gesammelt, monatlich kommen über 6.000 hinzu. Gespeichert wird das genetische Muster von Straftätern sowie das Muster von am Tatort gefundenen Spuren – Haaren etwa, aber auch Speichel an Zigarettenkippen. Bis zum Dezember 2002 konnten in 6.600 Fällen Spuren einem „Spurenleger“ zugeordnet und in 3.000 Fällen „Tatzusammenhänge“ erkannt werden. Schily betonte gestern, dass die Daten ausschließlich der Identifizierung dienten, nicht aber Rückschlüsse auf Merkmale der erfassten Menschen zuließen.

Schily sagte außerdem, dass die Zuverlässigkeit der DNA-Analyse Wiederholungstaten verhindere. Wer „wegen eines Haares“ als Täter verfolgt werden könne, schrecke vor weiteren Straftaten zurück, vermutete der Innenminister. Er forderte die Bundesländer auf, die Übermittlung von Datensätzen ans BKA zu beschleunigen, und sprach hier von einem „Nachholbedarf“, der in „manchen Ländern“ herrsche – „unabhängig von der Farbe, die dort regiert“.

Schily forderte zwar den Ausbau der Datei, blieb jedoch undeutlich bei der Frage, welche Personenkreise zusätzlich aufgenommen werden sollten. Hier verwies er auf Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), die gerade prüfen lässt, ob etwa die Gen-Daten von Exhibitionisten gespeichert werden sollen. UWI

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