miethai & coDoppelte Miete bei Umzug
: Nicht für Baustellen

Ohne doppelte Mietzahlungen im Anschluss an das Ende des alten Mietvertrages in die neue Wohnung ziehen – das schaffen nur wenige Mieter. Meist ist der alte Vertrag noch nicht gekündigt und läuft noch ein paar Monate, wenn die neue Wohnung gemietet wird. Wer die Schlüssel für die alte Wohnung schon abgibt, obwohl der Vertrag noch nicht beendet ist, muss die Miete trotzdem bis zum Ende zahlen. Das gilt jedoch nicht immer.

Nimmt der Vermieter zum Ende der Mietzeit umfangreiche Sanierungsarbeiten in der Wohnung vor, so kann er vom Mieter keine Mietzahlungen mehr verlangen (so das Landgericht Hildesheim in einem Urteil vom 20. Dezember 2002, 7 S 269/02). Denn der Mieter hätte die Wohnung aufgrund der Arbeiten ja nicht mehr nutzen können. Es lohnt also bei vorzeitigem Auszug, ab und zu mal bei der alten Wohnung vorbeizuschauen, um zu sehen, was dort gemacht wird oder bei den alten Nachbarn nachzufragen.

Wird aber ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart, dass er die Schlüssel schon eher bekommt, weil er z.B. als Gegenleistung einem früheren Mietende zustimmt, muss auch bis zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden.

Eve Raatschen ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de