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Kopftuch. Knapp ein Vierteljahr nach ihrem Schulverweis wegen Kopftuchtragens drückt eine Elfjährige im Elsass wieder die Schulbank – nun mit einem Piratentuch. Wie die zuständige Schulbehörde gestern mitteilte, wurde die junge Muslimin in einer anderen Schule der Stadt Thann aufgenommen. Das Mädchen darf demnach ein Kopftuch nur auf dem Schulhof und in den Fluren tragen, muss die Stirn aber während des Unterrichts entblößen. Es ist ihr dabei gestattet, mit einem Piratentuch Haare und Ohren zu verdecken. Die Remy-Faesch-Mittelschule in Thann verbietet auffällige religiöse Symbole, genehmigt aber „diskrete Zeichen“ des Glaubens.