Castor-Gegner soll bezahlen

Lüneburg dpa ■ Ein 31 Jahre alter Castorgegner muss 314,44 Euro für die Befreiung seines Armes aus einem Stahlrohr bezahlen. So viel hatte der Einsatz der Feuerwehr im März 2001 gekostet. Das Lüneburger Verwaltungsgericht wies am Donnerstag die Klage des Mannes gegen den Gebührenbescheid der Stadt Lüneburg ab, ließ aber den Weg zum Oberverwaltungsgericht offen. (AZ: 6 A 25/02).