„Nichts als ein Buchungsfehler“

SPD überprüft ihren Wahlkampf 2001 komplett neu: Sponsoring der Wahlparty von Tempodrom-Förderer war aber keine Spende. Bundestagsverwaltung sieht „zurzeit keinen Bedarf für Prüfung“

von ROBIN ALEXANDER

Die Berliner SPD überprüft ihren kompletten Wahlkampf 2001 neu. Dabei wirkt auch die Bundespartei mit. Anlass der Überprüfung ist das umstrittene Catering bei einer Party am Wahlabend. Dort wurden Ehrengäste und Journalisten in einem abgetrennten Bereich bewirtet, die Kosten dafür trug teilweise der ehemalige Bauunternehmer und Kulturförderer Roland Specker. Specker gilt als Förderer des Tempodroms. Mit einem Ergebnis der neuen Prüfung des Wahlkampfes rechnet die SPD erst in ungefähr drei Wochen. „Wir haben festgestellt, dass das Sponsoring damals nicht ordnungsgemäß verbucht wurde“, erklärte SPD-Sprecher Hannes Höhnemann. Es handele sich um ein Versehen. Die Rechnung für das Catering sei nicht an die SPD, sondern direkt an Specker gegangen und von diesem beglichen worden. Trotzdem hätte sie als Einnahme von der Partei verbucht werden müssen. Dies sei versäumt worden. „Nichts als ein Buchungsfehler“, betont Hönemann.

Die Wahlparty fand am 21. Oktober 2001 im Daimler-Chrysler-Forum am Potsdamer Platz statt. Am 9. Oktober hatte der rot-grüne Übergangssenat beschlossen, den Bau des Tempodroms mit weiteren 13,5 Millionen Mark zu unterstützen. Auf diesen Senatsbeschluss hatte der Stadtentwicklungssenator und SPD-Landesvorsitzende Peter Strieder gedrängt. Der zeltartige Bau am Anhalter Bahnhof befindet sich in Strieders Wahlkreis. In der kommenden Woche will der Senat über einen Verkauf des Tempodroms entscheiden.

Die SPD versuchte gestern den Eindruck zu zerstreuen, beim Specker-Catering handele sich um eine Parteispende, die nicht ordnungsgemäß deklariert wurde. Dies verlautbarte auch die Bundestagsverwaltung, die den ordnungsgemäßen Umgang mit Parteispenden überwacht. Das Fachreferat „Parteienfinanzierung, Landesparlamente“ hat sich zwar seit Anfang der Woche mit dem Specker-Catering „beschäftigt“, wie eine Sprecherin bestätigt. Dann jedoch hat die Bundestagsverwaltung entschieden, nicht in eine formelle Prüfung einzusteigen, da kein Verdacht auf einen Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege.

Ein Sponsoring gilt nicht als eine Spende, da mit der Nennung des Sponsors eine Gegenleistung erbracht wird. „Specker ist auf der Wahlparty öffentlich gedankt worden“, erklärt Hönemann. Der damalige Wahlkampfleiter und heutige Senatssprecher Michael Donnermeyer weist Zeitungsberichte als unzutreffend zurück, er habe erst in diesem Monat von Speckers Sponsoring erfahren. Er sieht den Vorgang nicht als problematisch: „Ich hatte damals ein Interesse daran, dass Kosten für den Wahlkampf gedeckelt werden, und war deshalb über Sponsoren froh.“