GROSSE BRÜSTE
: Keine Krankheit

Große Brüste sind keine Krankheit – daher müssten Krankenkassen die Kosten für eine Brustverkleinerung in der Regel nicht übernehmen, entschied das Hessische Landessozialgericht. Nur wenn ein großer Busen entstellend wirke, müsse die Kasse für den Eingriff zahlen. Revision wurde nicht zugelassen. (Az.: L 1 KR 7/07) (dpa)