fragen zum irakkrieg?
: Die taz antwortet heute Uwe Rumberg aus Neustadt

Klagen gegen Überflugrechte?

Warum klagt keiner vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen, dass Deutschland den Amerikanern die Überflugrechte gewährt?

Eine Hand voll Bürger hat bereits versucht, in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Überflugrechten für den ihrer Ansicht nach völkerrechtswidrigen Irakkrieg einzureichen. Diese Bürger wurden vom Gericht aber darüber informiert, dass Verfassungsbeschwerden nur zur Verteidigung eigener Grundrechte möglich sind. Das Verbot des Angriffskriegs in Artikel 26 des Grundgesetzes ist kein individuelles Grundrecht. Auch Bundesländer oder Bundestagsfraktionen können beim Verfassungsgericht nicht klagen, da es sich weder um einen Bund-Länder-Streit handelt noch Rechte des Parlaments verletzt sind. Für die Gewährung von Überflugrechten ist – anders als beim Einsatz von Bundeswehrsoldaten – kein Parlamentsbeschluss erforderlich. Auch ein Gesetz, das mit der allgemeinen Normenkontrolle überprüft werden könnte, liegt nicht vor. Nur über Umwege könnte Karlsruhe mit der Völkerrechtsfrage befasst werden, etwa wenn ein Soldat sich weigert, US-Kasernen zu bewachen, und dafür bestraft wird. Oder wenn Demonstranten wegen der Blockade von US-Einrichtungen verurteilt werden. Dieser Weg nach Karlsruhe ist aber mit persönlichen Opfern und Risiken verbunden.

Haben Sie Fragen zum Irakkrieg? Dann mailen Sie an: krieg@taz.de