Einmalige Daten

betr.: „Gefährlich wie ein Autokennzeichen“ (Die Speicherung der Gendaten von Straftätern hat sich bewährt), Kommentar von Christian Rath, taz vom 8. 4. 03

Der Vergleich hinkt, denn meine Gendaten kann ich weder abmelden noch verschrotten, hinzu kommt die Einmaligkeit meiner Daten. Mein Leben lang (und sogar darüber hinaus) bin ich eindeutig zuzuordnen. Dabei ist es unwichtig, ob weitere Rückschlüsse (z. B. Krankheitsbilder, etc.) auf meine Person zu ziehen sind. Um festzustellen, dass es Regime und Staatsformen gibt, die diese Daten missbrauchen, muss mensch nicht fünfzig Jahre zurückblicken.

Der Extremfall, die Forderung nach der Aufnahme von biometrischen Daten in den Personalausweis, steht in direkter Konsequenz mit der Ausweitung der Gendatei auf Kleinkriminelle und Exhibitionisten. Ein immer größer werdender Personenkreis wird einem Generalverdacht ausgesetzt, der in keiner Verhältnismäßigkeit zu der Tat (der Extremfall Bürger zu sein) steht. Ein Ladendiebstahl macht weder einen Schwerstkriminellen und schon gar keinen Sexualstraftäter – mit der Argumentation des Kommentars hingegen lässt sich jede Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte legitimieren.

SARAH CLASEN, Tübingen, GREGOR FELLENZ, Stuttgart

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