ANWÄLTE ERFREUT

Die Rechtsanwälte begrüßen die geplante Justizreform. „Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn die Interessen des Beschuldigten möglichst früh geltend gemacht werden können“, erklärte gestern Georg Prasser, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Geplant ist von Rot-Grün, dass die Verteidigung mehr Rechte bei der Vernehmung von Zeugen und Angeklagten vor dem Prozess bekommt, damit vor Gericht viele Zeugen nicht mehr erscheinen müssen. Allerdings müsse es von der geplanten Regel genügend Ausnahmen geben, so Prasser. „Wenn im Lauf des Ermittlungsverfahrens neue Erkenntnisse auftauchen, dann muss man Zeugen auch noch einmal befragen können.“ Doch der erfahrene Anwalt hat noch andere Zweifel. „Wenn die Neuregelung für die Vernehmung bei der Polizei nicht gilt, dann hat sie keine allzu große praktische Relevanz.“ Schließlich fänden die meisten Verhöre vor dem Prozess eben bei der Polizei statt und nicht bei der Staatsanwaltschaft. CHR