in kürze NACHMIETER MIT KIND
: Ablehnung unzulässig

Ein Nachmieter darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil er mit Kind in eine Wohnung einziehen will, so der BGH. Dass Kinder grundsätzlich Lärm verursachen, der den zumutbaren Geräuschpegel übersteigt, sei eine unerlaubte Verallgemeinerung (AZ: VIII ZR 244/02). (ap)