Vorerst Duldung für kurdische Familie

Nach Abholung aus dem Kirchenasyl wird zunächst psychologisches Gutachten erstellt

POTSDAM ap ■ Die fünfköpfige kurdische Familie aus dem Landkreis Elbe-Elster, die am Freitag nach einem Polizeieinsatz aus einem Kirchenasyl in Abschiebehaft kam, muss Deutschland vorerst nicht verlassen. Bis zur Erstellung eines psychologischen Gutachtens werde die Abschiebung ausgesetzt, entschied der zuständige Landrat des Kreises nach Mitteilung eines Sprechers gestern. Die Eltern seien inzwischen aus der Haft entlassen und wieder zusammen mit ihren drei kleinen Kindern in einem Flüchtlingsheim untergebracht worden, so der Sprecher.

Der Polizeieinsatz in Tröbitz im Süden Brandenburgs, mit dem die Familie aus dem Asyl geholt wurde, war auf massive Proteste gestoßen, unter anderem von der evangelischen Kirche. Die drei kleinen Kinder waren von den seit sieben Jahren in Deutschland lebenden Eltern getrennt und in einem Heim untergebracht worden.

Die brandenburgischen Grünen forderten eine Härtefallkommission für das Land. Der Fall zeige, dass es im Asylverfahren immer wieder Entscheidungen gebe, die rechtlich begründbar, aber menschlich kaum verantwortbar seien, erklärte Landesvorstandssprecherin Anette Lang. Die Landesregierung müsse endlich Grundlagen einer Härtefallregelung schaffen.