Zaun vor Gericht

Über den Trennzaun berät derzeit ein dreiköpfiges Richterteam am Obersten Gerichtshof in Jerusalem. Dabei geht es um konkrete Forderungen an die Regierung. Sollten die Petitionen zweier israelischer Menschenrechtsorganisationen auf Verständnis stoßen, müsste die Regierung begründen, warum die Trennanlagen nicht entlang der Waffenstillstandslinie von 1967 gebaut werden. Ferner wäre der Sinn der „Politik der Sonderdokumente“ zu erklären, wonach sich Palästinenser, die in eingezäunten Regionen leben, nur mit besonderer Genehmigung bewegen können. Die Staatsanwaltschaft riet den Betroffenen, sich selbst an das Gericht zu wenden. Avigdor Feldman, Anwalt der „Vereinigung für Bürgerrechte in Israel“, konterte, dass es „konkret“ um Menschen gehe, die „am hellen Tage die Mauer vor ihrem Haus wiederfanden“. Nicht jeder Betroffene habe die Möglichkeit, „vor Gericht zu ziehen“. SK